Deutschland und Tschechien gehen mutige Schritte in Richtung Cannabislegalisierung

Deutschland und Tschechien gehen mutige Schritte in Richtung Cannabislegalisierung

Deutschland und die Tschechische Republik haben einen legalen Weg zu einer Reform des Cannabis-Großhandels ausgehandelt und damit die Ära der Prohibition in Europa deutlich hinter sich gelassen. Der ursprüngliche Plan Deutschlands sah vor, Cannabis in Fachgeschäften an Personen über 18 Jahren zu verkaufen. Doch die Einwände der Europäischen Kommission, die sich auf die internationalen Drogenübereinkommen und die Vorschriften über den freien Warenverkehr in der Europäischen Union stützen, haben zu einem Zwei-Säulen-Modell für die kontrollierte Abgabe von Cannabis für den Freizeitgebrauch an Erwachsene geführt. Die erste Säule ist der private und gemeinschaftliche, nichtkommerzielle Heimanbau innerhalb eines strengen rechtlichen Rahmens, wobei Personen über 21 Jahren der Besitz von bis zu 30 Gramm und der Anbau von bis zu drei Pflanzen für den Eigenverbrauch gestattet ist. Darüber hinaus wird es an verschiedenen Orten „wissenschaftliche“ Pilotstudien geben, die den Verkauf von Cannabis in registrierten Geschäften für fünf Jahre erlauben und überwacht werden, um die Auswirkungen des legalen Verkaufs auf den Konsum und den Schwarzmarkt zu ermitteln. Auch Tschechien hat eine neue Drogenstrategie für die Zeit bis Ende 2025 verabschiedet, die die Einführung eines streng regulierten Cannabismarktes vorsieht.

Die vorgeschlagenen Regeln für die deutschen Cannabis-Social-Clubs würden es gemeinnützigen Vereinen ermöglichen, Cannabis für Freizeitzwecke gemeinsam anzubauen und es an Mitglieder für den Eigenverbrauch zu verkaufen. Die Mitglieder sollen sich möglichst aktiv am Verein beteiligen, und die Beteiligung von Mitarbeitern der Vereine am Anbau ist erlaubt. Die Rahmenbedingungen für den Umgang sind in einem eigenen Gesetz geregelt. Neben dem geernteten Freizeit-Cannabis können die Mitglieder vom Verein auch gezeugte Samen und Stecklinge für den Eigenanbau erhalten. Es wird geprüft, ob und wie Saatgut und/oder Stecklinge für den Eigenanbau von den Verbänden zum Selbstkostenpreis bezogen werden können, ohne dass die Mitgliedschaft in einem Verband Voraussetzung dafür ist. Die Zulassung und Kontrolle erfolgt durch staatliche Behörden im Hinblick auf die Einhaltung der Mengen-, Qualitäts- und Jugendschutzanforderungen sowie durch Stichproben und Vor-Ort-Besuche. Personenbezogene Daten, die von den Verbänden im Zusammenhang mit dem Verkauf von Freizeit-Cannabis, Samen und Stecklingen an Mitglieder erhoben werden, dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet werden. Die Mitgliedschaft in mehreren Verbänden ist verboten. Die angebauten und geernteten Mengen orientieren sich an der Nachfrage, und es gibt Melde- und Dokumentationspflichten für die produzierten und gelieferten Mengen. Es besteht ein Verbot der Ein- und Ausfuhr von Freizeit-Cannabis. Die Mitgliedsbeiträge decken den Selbstkostenpreis, gestaffelt nach der gelieferten Menge, und die Zahl der Mitglieder pro Verband ist auf maximal 500 begrenzt, wobei ein Mindestalter von 18 Jahren und ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland erforderlich sind.

Mit der neuen Strategie in Tschechien sollen die Risiken minimiert und der Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Suchtmitteln eingeschränkt werden. Premierminister Petr Fiala sagte, dass die genauen Regeln des Aktionsplans von einer Expertengruppe festgelegt werden sollen. Der Vorsitzende der Europäischen Piratenpartei, Mikuláš Peksa, erklärte gegenüber Business of Cannabis Europe, dass das Land den lizenzierten Verkauf von Cannabis durch registrierte Einzelhandelsgeschäfte einführen wolle.

Während Cannabis und Hanf in Europa und dem Rest der Welt seit Jahrhunderten verwendet werden, gipfelte ihr Verbot in den Vereinigten Staaten in den 1930er Jahren in der Einstufung von Cannabis als schädliches Betäubungsmittel im Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe von 1961. Mit der Reform des deutschen Betäubungsmittelgesetzes von 1992 wurde Cannabis in Deutschland faktisch entkriminalisiert, wobei etwa vier Millionen der 83 Millionen Einwohner als regelmäßige Cannabiskonsumenten gelten. Medizinisches Cannabis ist seit 2017 in Deutschland erhältlich.

Der deutsche Gesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach sagte, dass man mit den EU-Staaten zusammenarbeiten wolle, um die Politik und den Handel mit Cannabis zu fördern, und dass dies ein Modell für Europa und die gesamte EU sein sollte. Die Maßnahmen sollen den Jugendschutz fördern, da die Bemühungen, Cannabis zu bekämpfen, gescheitert sind und der Schwarzmarkt infolgedessen zugenommen hat.

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